Hochwasserschutzgesetz II

„Zum 05.01.2018 tritt das sogenannte Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Mit dem Hochwasserschutzgesetz II ist in für zukünftige bauliche Entwicklungen eine weitergehende Betrachtung für Risikogebiete erforderlich. Für die Bauleitplanung in Bayern bedeutet dies, ein tausendjährliches Flusshochwasser und den Wasserabfluss in der Fläche in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Ziel ist im Rahmen der Bauleitplanung und der Infrastrukturentwicklung die wasserwirtschaftlichen Fragestellungen wie

  • Schutz von Leib und Leben
  • die Berücksichtigung des Sturzflutrisikos,
  • Regelungen zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden,

aquasoli beschäftigt sich bereits seit ca. 10 Jahren mit den oben genannten Fragestellungen und hat in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geeignete Strategien für den kommunalen Hochwasserschutz entwickelt.“